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Fahrradbeleuchtung: Sicher mit dem Rad unterwegs

Die dunkle Jahreszeit holt es ans Licht: Wer nicht zu sehen ist, bringt sich und andere in Gefahr. Dabei macht die Fahrradtechnik rasante Fortschritte – von Beleuchtung bis Radar. Sicher ist auch etwas für dich dabei!

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Paragraf 67 der StVZO ist keine leichte Lektüre, wie schon der volle Name „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ erahnen lässt. Aber für Fahrrad-Fans ist die seit 2017 geltende Fassung eine wahre Freude: Endlich ist beim Thema Beleuchtung auch erlaubt, was gut wirkt. Also auch Teile, die nicht von vornherein fest am Rad verbaut sind. Die Verordnungen – und damit die kontrollierenden Polizisten – sind beim lebenswichtigen Thema „Sehen und gesehen werden“ in der Gegenwart angekommen, lassen Beleuchtung mit Akku oder Batterie zu.

Entwicklung der Fahrradbeleuchtung: Smarter und besser

„Die Situation ist besser geworden, ganz eindeutig“, sagt Dirk Lau vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club ADFC Hamburg. Hauptgrund für ihn ist die StVZO-Zulassung für portable Leuchten mit Akkus oder Batterien, die bis Mitte 2017 nur für Sporträder bis 11 Kilo gestattet waren. Vermutlich haben viele Radfahrer unwissentlich gegen die StVZO-Zulassung verstoßen. Denn in der Praxis sorgen die leistungsstarken und handlichen Fahrradlichter schon länger für mehr Sicherheit im Verkehr. „Die Geräte werden immer smarter und besser“, sagt Dirk Lau. Standlicht, Fernlicht und automatische Steuerung der Ausleuchtung werden immer alltäglicher. Dazu gibt es ein rasant wachsendes Angebot an reflektierenden Accessoires und intelligenten Sicherheits-Tools.

Radfahrer fährt nachts mit LED-Beleuchtung am Fahrrad über eine Brücke
LED-Beleuchtung an Fahrrädern können in Qualität und Verlässlichkeit mit denen von Autos mithalten. © iStock.com / Britus

Fahrradbeleuchtung früher: Der Fluch des Dynamos

Wer noch mit Seitenlauf-Dynamos und Glühdraht-Funzeln groß geworden ist, weiß zu schätzen, was sich inzwischen getan hat. Es ist noch gar nicht so lange her, da war es Glückssache, ob es überhaupt Licht am Fahrrad gab. Der Dynamo fräste seitlich am Reifen entlang oder rutschte durch, die Leitungen neigten zum Wackelkontakt, die Glühlämpchen zum Durchbrennen. Das ganze Thema Fahrradbeleuchtung war ein einziges Ärgernis. Zudem fiel das Fahren mit umgelegtem Dynamo gefühlt drei Gänge schwerer.

Fahrradbeleuchtung heute: Der Segen der LEDs

Zwei technische Entwicklungen haben das Thema Fahrradlicht auf eine neue Stufe gehoben: Naben-Dynamos und LED-Beleuchtung. Endlich gibt es Licht, das in Qualität und Verlässlichkeit mit der Autobeleuchtung mithalten kann. Sogar günstig ausgestattete Fahrräder haben eine Anlage, die den Spitzenprodukten von früher überlegen ist. Und wer etwas mehr Geld ausgibt, kann endlich auch dunkle Wege richtig ausleuchten – definitiv eine lohnende Investition.

Radfahrer fährt ohne Licht durch sie Stadt
Wer ohne Licht fährt bringt sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. © iStock.com / David_Sch

Die optimale Beleuchtung für dein Rad

Tipp 1: Sehen bedeutet nicht „gesehen werden“

Das finstere Zeitalter der Fahrradbeleuchtung könnte also zu Ende sein – wenn da nicht einzelne Radfahrer wären, die sich einfach nicht darum scheren und ohne Licht durch den Winter geistern. Nach dem Motto: Die Straßenlaternen spenden genug Licht. „Selbst die Strecke zu kennen und zu sehen, bedeutet nicht, auch von anderen gesehen zu werden“, bestätigt der ADFC-Sprecher eine simple, aber von manchen ignorierte Wahrheit. Die inzwischen verbreiteten Fahrrad-Staffeln der Polizei, spezialisiert auf die Fahrradsicherheit, haben viel zu tun und verteilen fleißig Geldbußen.

Wirst du im Dunkeln ohne Licht erwischt, ist in der Regel „nur“ ein Standardbußgeld von 20 Euro fällig. Ist damit eine Verkehrsgefährdung verbunden, werden es schnell 80 Euro.

Im schlimmsten Fall musst du wegen fehlenden Lichts bei einem Unfall Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zahlen. Oder du machst dich gar wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar. Und alles nur, weil du ohne Beleuchtung unterwegs warst.

Tipp 2: Auch zu viel des Guten ist riskant

Kein Licht zu haben, ist gefährlich. Das falsche Fahrradlicht zu haben allerdings auch. Wie in anderen Technik-Bereichen sind bei der Fahrradbeleuchtung asiatische Billig-Importe aus dem Internet ein Problem. Nicht alle sind gut. Ein kräftiger LED-Strahler kann, wenn er falsch konstruiert oder eingestellt ist, den Gegenverkehr erheblich blenden. Zudem arbeiten viele Strahler mit Blink-Effekten. In diesem Punkt allerdings bleibt die StVZO bei ihrer festen und gut begründbaren Haltung: Blinklichter sind vorne wie hinten nicht erlaubt. Die Ablenkungsgefahr für andere ist zu hoch.

Wer auf der rechtlich sicheren Seite bleiben will, achtet beim Kauf auf ein amtliches Prüfzeichen, eine Wellenlinie mit einer Zulassungsnummer. Fehlt diese, hängt es vom guten Willen des Polizisten ab, eine gut funktionierende Anlage nicht zu beanstanden. Das gilt auch für die vielen interessanten Produkte von Start-ups aus den USA und Großbritannien, die mit LEDs an den Speichen futuristische Effekte erzielen, zum Beispiel geschwindigkeitsabhängige Leuchtbilder. Sehen toll aus und erhöhen natürlich die Sichtbarkeit – irritieren aber, lenken andere Teilnehmer im Straßenverkehr ab und sind deshalb nicht zugelassen. Am Fahrrad verbaute Richtungsanzeiger, also Blinker sozusagen, sind laut StVZO übrigens nur an „mehrspurigen“ Rädern zulässig.

Tipp 3: Helmlampen und Beleuchtung mit Radar

Zusätzliche Lampen oder Reflektoren, die nicht am Rad befestigt sind, werden durch die StVZO nicht behandelt. Helmlampen dürfen also zum Einsatz kommen. Und sie haben einen klaren Vorteil: Da der Lichtkegel von oben kommt, kannst du mit einer Helmlampe, wie der Varia UT800, dunkle Strecken besser ausleuchten als mit einer fest verbauten Lichtanlage. Vor dem Kauf solltest du aber auf die Produktbeschreibung achten, denn manche Lampen sind wegen ihrer Lichtintensität nur offroad erlaubt.

Mountainbiker fährt nachts mit der Varia Helmlampe durch das Gelände
Die Lampe am Helm kann vor allem im Gelände hilfreich sein. Hindernisse auf der Fahrbahn, erkennst du so frühzeitig. © Garmin

Was technisch noch möglich ist, zeigt Garmin mit einem aufeinander abgestimmten Set aus Beleuchtung mit Radar und einem Fahrradcomputer. Der Varia RTL516 kombiniert einen kräftigen roten Rückstrahler (mit StVZO-Siegel) mit einem Radar. Dieser erkennt von hinten kommende Fahrzeuge zuverlässig aus bis zu 140 Metern Entfernung und gibt daraufhin ein optisches und akustisches Warnsignal. Koppelst du das Varia RTL516 zusätzlich mit einem Garmin Edge, überträgt das Rücklicht mit Radar die Daten auf den Fahrradcomputer. So behältst du den Überblick im Verkehrsgeschehen – auch ohne Schulterblick – und verfügst gleichzeitig über ein leistungsstarkes Navigationsgerät am Lenker.

Vielleicht gehörst du zu den vielen Radlern, die im ersten Moment sagen: „Das ist nun doch zu viel Technik – ob hinter mir jemand kommt, kann ich ja hören und mit Schulterblick sehen.” Der Praxistest von #BeatYesterday.org-Autor Raimund Witkop zeigt aber: Am Rand einer stark befahrenen Straße ist es zum Beispiel gut, auf dem Display zu sehen, dass gerade zwei Autos auf eine Gelegenheit lauern, zu überholen. Und ein drittes schnell von weiter hinten kommt. „Genau zu wissen, was hinter dir passiert, kann dich gezielt reagieren lassen und trägt objektiv und subjektiv zur Sicherheit bei”, sagt Witkop nach dem Selbsttest.

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